Wird dieser Standort genehmigt?

Am Genehmigungsverfahren scheitern in Deutschland mehr Padel-Projekte als an der Finanzierung — und es ist genau das, was ein Kostenrechner nicht beantwortet. Acht Fragen zum Grundstück, und Du weißt, womit Du rechnen musst: Risiko-Einstufung, Verfahrensdauer und Kosten der Genehmigung. Bevor Du dafür einen Architekten bezahlst.

Was sagt der Bebauungsplan?

Die Gebietsart entscheidet, welche Lärmrichtwerte gelten — und ob Padel dort überhaupt zulässig ist.

Wie weit ist das nächste Wohnhaus?

Der Ballschlag beim Padel ist ein kurzer, harter Impuls von rund 78–82 dB(A) an der Quelle. Genau dieses Geräuschprofil bewertet die 18. BImSchV in der Nähe von Wohnbebauung streng, vor allem in den Ruhezeiten.

Was soll entstehen?

Courts in einer bestehenden Halle laufen meist als Nutzungsänderung. Ein Neubau ist ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren samt Brandschutzkonzept.

Sind die Stellplätze geklärt?

Der Stellplatznachweis ist Routine — und verzögert trotzdem regelmäßig Projekte, weil die geforderte Zahl kommunal festgelegt wird.

Liegt ein Bodengutachten vor?

Gründung und Entwässerung hängen davon ab. Wer es spät beauftragt, verschiebt alles Nachgelagerte mit.

Sind Strom, Wasser und Abwasser am Grundstück?

Die Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks ist oft der größte Einzelposten der Genehmigungsphase.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Nur für Indoor und Hybrid relevant. Für einen Freiluft-Court gibt es nichts zu konzipieren — Outdoor-Standorte werden hier deshalb nicht schlechter bewertet.

Ist eine Bauvoranfrage gestellt?

Die Bauvoranfrage ist der günstigste Weg herauszufinden, ob ein Standort überhaupt trägt. Ein positiver Bescheid nimmt allem Weiteren das Risiko.

Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Entschieden wird jeder Fall vom zuständigen Bauamt.

Worauf das beruht

Die Lärmrichtwerte und die Regeln für das Bauen im Außenbereich stehen im Bundesrecht. Die Wochen- und Euro-Spannen nicht — das sind Orientierungswerte aus gesehenen Projekten, und genau die solltest Du gegen Deine eigenen Angebote prüfen.

18. BImSchV · Anhang zur 18. BImSchV · § 35 BauGB

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